Rapid-Präsident Krammer poltert: 'Bundesliga-Senat wählt verfehlte Vorgangsweise'

Rapid legt gegen die erneute Strafe des Senat 1 der Bundesliga Protest ein. Zudem will Rapid-Präsident Michael Krammer aufgrund einer „verfehlten Vorgangsweise" eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Bundesliga einberufen.

  In einer Presseaussendung gab der SK Rapid heute bekannt, gegen die Strafe des Senat 1 aufgrund der "Nichteinhaltung des Senat 1-Beschlusses vom 23.02.2015 (Widerruf der bedingten Heimfansektor-Sperre) im Rahmen des Meisterschaftsspiels SK Rapid Wien vs SCR Altach vom 04.03.2015 auf Grund des Verstoßes gegen § 125 ÖFB-Rechtspflegeordnung (Missachtung von Entscheidungen) mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt" worden, Protest einzulegen. Der SK Rapid vertritt hier im Gegensatz zur Bundesliga eine andere Auffassung des Verbots von Fanutensilien (siehe Seite 2).   Krammer: "Derzeit wird aber aus unserer Sicht eine verfehlte Vorgangsweise gewählt" Zudem wird Rapid-Präsident Michael Krammer eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Liga einberufen. In der Aussendung heißt es: Abgesehen von der widerrechtlichen Verwendung von Pyrotechnik kam es bei allen Spielen des SK Rapid im Frühjahr 2015 zu keinerlei weiteren negativen Vorfällen. Kein einziges Mal musste das Spiel unterbrochen werden, Gewalt hatte erfreulicherweise überhaupt keinen Platz bei all diesen Begegnungen. Trotzdem wurden alleine in diesem Jahr vom Senat 1 gegenüber dem SK Rapid Geldstrafen in der Höhe von über 70.000 Euro ausgesprochen. Hier ist keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr zu erkennen und auch aus diesem Grund wird Rapid-Präsident Michael Krammer eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Liga einberufen: "Der SK Rapid ist ein sehr wertvolles Mitglied der österreichischen Bundesliga und bestrebt, ein korrektes Verhältnis mit allen damit verbunden Gremien zu haben. Derzeit wird aber aus unserer Sicht eine verfehlte Vorgangsweise gewählt, die nicht im Sinne des heimischen Fußballs und seiner Klubs ist. Daher ist es notwendig, im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung darüber zu diskutieren, eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten in Bezug auf die Bestrafungspolitik des Senat 1 zu führen", so der Rapid-Präsident abschließend. >>> Siehe auch: Rapid-Fanblocksperre: 'Fick dich Bundesliga' >>> Seite 2 – Deshalb legt Rapid Protest ein Und so argumentiert Rapid, warum ein Protest gegen die Strafe des Senat 1 eingelegt wird: Im ursprünglichen Urteil des Strafsenats bezüglich der verhängten Sperre des Heimfansektors wurde angeführt, dass das nicht zulässige Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien, umzusetzen ist. Allerdings vertritt der SK Rapid im Gegensatz zur lediglich in der Bundesliga-Presseaussendung und nicht im Beschluss angeführten Interpretation nach wie vor eine andere Rechtsauffassung betreffend Transparenten und Fahnen bis 1,3 Meter oder weniger als 2 cm Durchmesser: Im Regulativ ist schließlich klar angeführt: „Hinsichtlich Plakaten und Transparenten mit Übergröße, ist geregelt, dass diese unter die genannte Bestimmung fallen, wenn das Betreten des Spielfeldrandes oder der Umzäunung bei der Montage/Demontage erfolgt. Aus der Formulierung schließen wir, dass, wenn weder ein Betreten des Spielfeldrandes noch der Umzäunung stattfindet, die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Bundesliga Sicherheitsrichtlinien fallen. Gleiches gilt für Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, diese sind in § 14 lit i Bundesliga Sicherheitsrichtlinien ausdrücklich als "erlaubte Gegenstände" genannt." Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem ursprünglichen Beschluss des Senat 1.   Die nun erfolgte Strafe erscheint dem SK Rapid daher absolut ungerechtfertigt. Beim Spiel gegen Altach erlebten Anfang März rund 9.000 Besucher (leider Negativ-Rekord für Rapid) ein echtes Fußballfest. Keinerlei negative Vorfälle auf den Rängen trübten das Stadionerlebnis, gute Stimmung begleitete die Akteure auf dem Feld. Es ist auch daher davon auszugehen, dass das Urteil im Sinne des Senat 1 umgesetzt wurde. Die Höhe der verhängten Geldstrafe erscheint zudem in ihrer Verhältnismäßigkeit nahezu absurd, nicht nur im Vergleich mit erst kürzlich ausgesprochenen Strafen wegen missbräuchlicher Verwendung von Pyrotechnik gegenüber anderen Mitgliedern der tipico Bundesliga, sondern auch und gerade im Vergleich zu vielfach nachlesbaren Entscheidungen aus Ligen, in denen die Vereine ein Vielfaches an finanziellen Mitteln von den Ligen beispielsweise durch die Vermarktung der medialen Rechte lukrieren.   Der SK Rapid weist wiederholt dezidiert darauf hin, sich von der widerrechtlichen Verwendung von Pyrotechnik zu distanzieren. Alle Bestrebungen gehen dahin, eine im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung auch bei den Spielen unseres Klubs zu erwirken. in den letzten vier Bundesligaspielen mit Rapid-Beteiligung kam es in diesem Zusammenhang auch - mit einer einzigen Ausnahme - zu keinen Verfehlungen, exakt 0,25 pyrotechnische Gegenstände pro Spiel wurden im Schnitt widerrechtlich verwendet. Gerade Kinder und Jugendliche fühlen sich bei den Heimspielen des SK Rapid im Stadion richtig wohl, wie nicht zuletzt der mit rund 4.000 Personen gefüllte Familiensektor A im letzten Heimspiel gegen den SV Grödig, der nicht als größter Publikumsmagnet der höchsten österreichischen Spielklasse gilt, beweisen. Der SK Rapid ist überzeugt, dass die vielfältigen Aktionen für Kinder und Jugendliche auch und gerade im Interesse der österreichischen Bundesliga - und damit auch in jenem des unabhängigen Senat 1 - sind. >>> Siehe auch: Rapid-Fanblocksperre: 'Fick dich Bundesliga'