Bundesliga sperrt Rapid-Sektoren C und D
Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung betreffend den gesetzlich verbotenen Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen beim Meisterschaftsspiel SK Rapid Wien gegen SV Josko Ried aus der 20. Runde der tipico Bun
SK Rapid Wien wird wegen des Vergehens gem. § 116a ÖFB-Rechtspflegeordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 35.000,--. Zusätzlich wird die mit Beschluss vom 9. November 2014 auf Grund der Vorfälle beim letzten Wiener Derby bedingt nachgesehene Sperre des Heimfansektors widerrufen. SK Rapid Wien hat die Möglichkeit gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel des Protestes zu erheben. Die Sperre des Heimfansektors von SK Rapid Wien (Sektor C und D, 1. bis 3. Rang) würde beim nächsten Heimspiel nach verbandsinterner Rechtskraft des oben genannten Beschlusses vollzogen. In diesem Fall wäre neben der Sperre des Sektors C und D, 1. bis 3. Rang an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten sowie das Anbringen eines Vorsängerpultes im gesamten Stadion untersagt. Erlaubt wären lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals. Wegen dem Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen beim Meisterschaftsspiel FC Admira Wacker Mödling gegen SK Rapid Wien aus der 21. Runde der tipico Bundesliga wird ein Verfahren gegen SK Rapid Wien nach Vorliegen des vollständigen Spielbeobachterberichtes eingeleitet. Dr. Norbert Wess (Senat 1): „Der Widerruf war aufgrund der neuerlichen Vorfälle innerhalb der Probezeit zwingend vorzunehmen. Die nunmehrige Geldstrafe orientiert sich an der Vielzahl der missbräuchlich verwendeten pyrotechnischen Gegenstände und an den zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des SK Rapid Wien." Pyrotechnik-Bestimmungen in ÖsterreichDer Besitz und das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung sind gemäß PyroTG gesetzlich verboten. Dementsprechend ist dieses auch in den gemäß BL-Sicherheitsrichtlinien (§ 15) verankert. Gemäß § 39 Abs. 3 PyroTG können vom jeweiligen Veranstalter (im Falle von Bundesligaspielen vom Heimklub) auf Antrag Ausnahmen von diesem Verbot bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Wesentliche Auflagen, die aus Sicherheitsgründen für die Ausnahme vom Pyrotechnikverbot eingehalten werden müssen, sind u.a.: - Einhaltung der Sicherheitsabstände zwischen den Personen (Personen mit ausgestreckten Armen dürfen sich nicht berühren können),- Einrichtung eines Sicherheitsbereichs in den ersten Reihen der Zuschauertribüne (Absperren der Ränge durch Bänder)- Abbrennen der Pyrotechnik ausschließlich vor Beginn der beiden Halbzeiten- Bereithaltung von Sandkübeln, Greifzangen, feuerfeste Handschuhe >>> Seite 2 - Reaktion von Rapid auf das Urteil >>> Aktuelle Presseinfo des SK Rapid zu dem Urteil des Senat 1: Rapid spielte bekanntlich seit dem letzten Derby "auf Bewährung", leider kam es trotzdem im Rahmen des ersten Spiels im neuen Jahr gegen die SV Ried zu Beginn der Rapid-Viertelstunde zum illegalen Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände. Auch beim Auswärtsspiel in der Südstadt kam es bedauerlicherweise zu missbräuchlicher Verwendung von Pyrotechnik. Das sind Aktionen, die der SK Rapid nicht gut heißt, wie auch Geschäftsführer Christoph Peschek nach der Bekanntgabe des nunmehrigen Urteils betont: "Wir wissen prinzipiell die Stimmung, die unsere Fans erzeugen, zu schätzen. Fakt ist aber, dass der SK Rapid den Gesetzen, sowie den Regelungen von FIFA, UEFA und Bundesliga unterliegt und sich auch daran zu halten hat. Auch wenn der Pyrotechnik-Einsatz gegen Ried friedfertig war und auch keine Spielunterbrechung verursacht hat, wurde damit dem Verein vor allem finanziell geschadet und auch all jenen Anhängern, die sich völlig korrekt verhalten haben. In Österreich gibt es, anders als in einem Großteil der anderen UEFA-Mitgliedsländer, sogar die Möglichkeit, bengalische Feuer angemeldet abzubrennen und wir appellieren eindringlich an alle Anhänger, auf unangemeldete und damit illegale Pyrotechnik zu verzichten. Gesetze sind einzuhalten und Aktionen wie bei den letzten beiden Spielen schaden schlussendlich unserem Verein, dessen Wohlergehen für alle Grün-Weißen an oberster Stelle stehen sollte, am allermeisten." Vor der ausgefertigten Zustellung des begründeten Urteils will und kann der SK Rapid keine weiteren, detaillierten Angaben zu dieser Causa machen, wir bitten um Ihr Verständnis! Der SK Rapid wird es aber mit Sicherheit nicht dulden, dass sich Einzelpersonen oder Gruppierungen weiter zum Schaden des Klubs in Szene setzen. Geschäftsführer Christoph Peschek abschließend: "Trotzdem wird der Verein weiter - und wie in der Vergangenheit auch oft erfolgreich - auf den Dialog setzen und zudem jene Pyrotechnik-Aktionen, die angemeldet und somit legal getätigt werden, sogar unterstützten." Noch einmal klar und deutlich: Von der illegalen Verwendung von Pyrotechnik distanziert sich der SK Rapid. In der laufenden Saison liegt der finanzielle Schaden durch Strafen im sechsstelligen Euro-Bereich, alleine 35.000 Euro verfügte die Bundesliga gegenüber Rapid für die Vorfälle gegen Ried. Um den wirtschaftlichen Schaden für den Verein möglichst gering zu halten und auch aus Überlegungen zur Sicherheit (der nächste Heimspielgegner ist Sturm Graz) wird Rapid gegen das bekannt gegebene Urteil Protest anmelden. Nach der Zustellung des begründeten Urteils hat der SK Rapid vierzehn Tage Zeit, um diesen Protest auch formell auszuführen.