
Stripfing darf doch in die 2. Liga aufsteigen
Erfolg für Stripfing vor dem "ständig neutralen Schiedsgericht": Der Regionalligist ist nun doch berechtigt, in die 2. Liga aufzusteigen.
Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht gem. §§ 577 ff ZPO, unter dem Vorsitz von Mag. Johann Guggenbichler sowie Dr. Clemens Völkl (als von der Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer) und Dr. Peter Gatternig (als von SV Stripfing genannter Beisitzer) hat nach der heute stattgefunden mündlichen Verhandlung folgenden Schiedsspruch gefällt:
Dem von SV Stripfing eingebrachten Klagebegehren auf Erteilung der Zulassung für die zweithöchste Spielklasse in der Saison 2023/24 wird stattgegeben.
Das Schiedsgericht wertete – anders als die Bundesliga-internen Instanzen – die eingereichten Unterlagen des SV Stripfing dahingehend, dass eine ausreichende Zahl an Nachwuchsmannschaften – bestehend aus eigenen sowie Spielgemeinschaften – nachgewiesen worden ist. Hinsichtlich der Anforderungen für die infrastrukturellen Voraussetzungen hat das Schiedsgericht ebenfalls festgestellt, dass die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen sind.
Somit erhält der SV Stripfing die Zulassung für die zweithöchste Spielklasse und wird – da sie bereits den Meistertitel in der Regionalliga Ost fixiert haben - in die ADMIRAL 2. Liga aufsteigen und die Heimspiele vorerst im Ausweichstadion (FAC-Platz) austragen.
Leseempfehlung:
+ + Regionalligen: Tradition trifft auf Moderne [Themenschwerpunkt]
>> Tote Revolutionen - Die Regionalliga bleibt, wie sie ist [Reportage]
>> Marco Grüll: "Ich scheiße mich vor nichts an" [Interview]
>> "... da schauen die Profivereine nicht einmal hin" [Interview]
>> Großes Geld in der Regionalliga gesucht [Interview]
>> Michael John Lema: Via Leoben zurück in die Bundesliga [Interview]
>> Austria Salzburg - ein Traditionsklub blickt in die Zukunft [Reportage]
>> Österreichs Regionalligen - eine lange Geschichte... [Exklusiv]
>> Vienna: Reinigendes Gewitter Unterhaus [Reportage]