Wettbetrug im Unterhaus: Neun Schuldsprüche
Von 2019 bis 2021 wurden zahlreiche Spiele im österreichischen Unterhaus manipuliert. Nun erfolgen Geld- und Haftstrafen, ein Beschuldigter wurde freigesprochen
Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch neun der zehn Angeklagten im Prozess um einen Fußball-Wettbetrug für schuldig befunden worden. Diese sollen von März 2019 bis September 2021 an der Manipulation mehrerer Spiele beteiligt gewesen sein. Es handelt sich hierbei um Partien der Regionalliga Ost sowie der Wiener Liga und des Burgenland-Cups.
Insgesamt waren 15 Personen in der Causa angeklagt, davon erschienen zwölf zum Prozessbeginn im September 2022. Für wiederum drei von ihnen hatte sich die Sache schnell erledigt (Freispruch bzw. Geldstrafe). Nach einigen Tagen der Verhandlungen gegen die restlichen Neun wurde der Prozess vertagt, bei der Fortsetzung am Dienstag tauchte ein weiterer Beschuldigter auf und wurde ins Verfahren eingegliedert.
Drahtzieher nicht zu finden
Bereits im Vorfeld bekannten sich einige Angeklagte für schuldig und gaben an, ein paar hundert Euro pro Spiel für ihre Mitwirkung an den Manipulationen erhalten zu haben. Allerdings soll es sich bei den Gewinnen des Betrügers bzw. den Verlusten der Wettanbieter insgesamt um weitaus höhere Summen handeln. Der eigentliche Drahtzieher ist nicht aufzufinden und konnte daher nicht befragt werden.
Am letzten Prozesstag berichtete ein als Zeuge geladener Ermittler von den Manipulationen. Insbesondere die Systemwetten, also wenn aus einer ganzen Gruppe von Spielen nur einzelne Matches manipuliert wurden, gestalteten sich als besonders komplex. Dem Ermittler zufolge seien Quoten mitunter falsch berechnet worden.
Einige Geldstrafen, eine Haftstrafe, ein Freispruch
Der Schaden wurde zuerst mit knapp 200.000 Euro beziffert, Staatsanwalt Hansjörg Bacher erhöhte am Mittwoch auf rund 470.000 Euro. Als Grundlage wurden nun nicht mehr „die gänzlichen möglichen Nettogewinne, sondern nur der um die redlichen Wetten bereinigte Gesamtgewinn“ herangezogen. „Es ging vor allem um die Kombinationswetten. Wenn redliche Wetten dabei waren, wurde alles neu berechnet“, erklärte er und rechtfertigte die Summe damit, dass neue Betrugsfakten hinzugekommen seien.
Nach einigen Stunden der Beratung befand der Schöffensenat neun der zehn verbliebenen Angeklagten für schuldig. Es erfolgte ein Freispruch sowie mehrere Geldstrafen von mindestens 4.000 Euro. Ein Angeklagter fasste 24 Monate teilbedingte Haft und damit die höchste Strafe aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.