Umgeht der LASK die 50+1-Regelung?
Nächste Woche vergibt die Bundesliga die Lizenzen. Ein besonderes Augenmerk gilt es dabei auf den LASK zu legen, der Probleme wegen der 50+1-Regel bekommen könnte.
Die „50+1“-Regel der Lizenzbestimmungen der ÖFBL besagt, dass der Fußballverein zumindest 50 Prozent der Stimmrechte + 1 Stimme, also die Stimmenmehrheit, in der ausgelagerten Profisportgesellschaft innehaben muss. Dies soll vor allem die Fremdbestimmung der Clubs vermeiden und den gemeinnützigen Vereinszweck, die diesen Zweck verfolgenden Vereinsmitglieder und eine gewisse Kontinuität beim Betrieb von Profifußballmannschaften sichern. Bereits der 'Kurier' hat diese Causa in Bezug auf den LASK und seine Freunde aufgegriffen.
Sportsbusiness.at berichtet nun in Kooperation mit dem Sportrechtsportal 'Law meets Sports': "Der von Präsident Gruber geführte Verein hat den Profibetrieb ordnungsgemäß in die LASK GmbH ausgelagert, an der der Verein auch das gesamte Stammkapital hält sowie (objektiv betrachtet) 100 % der Stimmrechte besitzt. Die LASK-Satzungen schreibt vor, dass ausschließlich fördernde Mitglieder bei der Generalversammlung teilnahme- und stimmberechtigt sind. Weiters ist der Regelung zu entnehmen, dass Nichtgesellschafter der LASK Marketing GmbH kein Stimmrecht im Verein haben." Ist dieses Konstrukt nicht im Einklang mit den Vorschriften der ÖFBL? Das meint zumindest der Experte:
>> Was bedeutet das im Detail? (sportsbusiness.at)