Bundesliga zu Mattersburg: Heute Abend Sitzung des Senat 5

Die Bundesliga reagiert auf die Vorkommnisse beim SV Mattersburg. Heute, Mittwoch, wird eine Sitzung des zuständigen Senat 5 stattfinden.

Eine wohl brennende Frage für Fußballösterreich erklärte die Geschäftsstelle der Bundesliga gegenüber 90minuten.at: Was, wenn der SVM den Spielbetrieb einstellt? Auf Anfrage erklärt die Bundesliga: "Im Falle einer Spielbetriebseinstellung vor Meisterschaftsbeginn 2020/21 würrde der sportliche Absteiger 2019/20 in der höchsten Spielklasse verbleiben."

Die Stellungnahme der Bundesliga zum Fall SV Mattersburg im Wortlaut:

Die Österreichische Fußball-Bundesliga wurde heute Früh vom SV Mattersburg über die Entwicklungen rund um die Commerzialbank, einem wesentlichen Sponsor des Klubs, informiert.

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse wurde für heute Abend eine Sitzung des Senates 5 angesetzt. Im Zuge dessen wird der Senat den Klub zur Stellungnahme auffordern, um Klarheit über finanzielle Auswirkungen auf den SV Mattersburg zu erhalten.

Aufgrund der Vielzahl an Anfragen dürfen wir in diesem Zusammenhang einige COVID19-bedingte Bestimmungsänderungen von der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 festhalten:

  • Es wurde insbesondere beschlossen, dass die Erstellung und Prüfung der finanziellen Kriterien für das Lizenz- und Zulassungsverfahren 2020/21 ausgesetzt wird.
  • Im Falle eines Konkursverfahrens kommt unverändert der Zwangsabstieg zu tragen. Im Falle der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens kann ein Klub auch in der darauffolgenden Saison in seiner aktuellen Spielklasse verbleiben und muss nicht automatisch absteigen. Bisher wurde in diesem Fall ein Klub am Saisonende unabhängig von der Punktezahl an das Tabellenende gereiht und musste absteigen.
  • Aus Gründen der sportlichen Fairness treten stattdessen folgende Sanktionen und wirtschaftliche Auflagen im Falle eines Sanierungsverfahrens in Kraft:
  • 6 Punkte Abzug in der folgenden Saison.
  • Keine entgeltlichen Transfers für die Kampfmannschaft in den zwei folgenden Transferfenstern – ablösefreie Spieler können verpflichtet werden.
  • Obergrenze für Personalkosten in den folgenden zwei Saisonen. Diese wird gemäß den jeweiligen sportlichen Personalkosten der Saison 2019/20 festgelegt.
  • Auflage einer Beschränkung der Ausgaben für Spielervermittler/Scouting in der auf die Eröffnung des Sanierungsverfahrens folgenden Spielzeit, wobei als Obergrenze die Aufwendungen der Saison 2019/20 herangezogen werden
  • Keine Teilnahme an einem UEFA-Bewerb in der folgenden Saison.
  • Kein Aufstieg von der HPYBET 2. Liga in die Tipico Bundesliga in der aktuellen Saison.
  • Jeder Verstoß gegen eine dieser Auflagen kann mit einem weiteren Abzug von jeweils bis zu 3 Punkten in der laufenden Saison sanktioniert werden.

 

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