Rapid-Wahlkomitee lässt zwei Listen zur Wahl zu
Das Wahlkomitee hat heute, Montag, eine Entscheidung getroffen und lässt zwei Listen zur Wahl zum neuen Rapid-Präsidenten zu.
Die Stellungnahme des Wahlkomitee des SK Rapid:
Am Montag hat das Wahlkomitee des SK Rapid im Vorfeld der Ordentlichen Hauptversammlung 2019, die am 25. November im Allianz Stadion abgehalten wird, eine wichtige Entscheidung getroffen. Für die an diesem Tag anstehende Wahl durch die stimmberechtigten Vereinsmitglieder werden beide Listen, die sich als neues Präsidium bewerben und von Martin Bruckner bzw. Roland Schmid, der jene, die sich mit der Liste von Robert Grüneis fusioniert hat, angeführt werden, zugelassen.
Über die Startseite der Vereinshomepage skrapid.at werden für die Vereinsmitglieder über ihre jeweiligen Zugangsdaten ab Montagnachmittag die im Rahmen der Hearings abgegebenen Konzepte der beiden Listen veröffentlicht. Das Wahlkomitee appelliert, den nunmehr feststehenden Wettbewerb der Ideen für eine erfolgreiche Zukunft des SK Rapid in den diversen Medien des Klubs stattfinden zu lassen. Dafür sollen und werden den Kandidaten sämtliche Möglichkeiten in den grün-weißen Kommunikationskanälen wie der Homepage oder Rapid TV, wo es exklusive Zugangsmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder gibt, gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten der wahlwerbenden Persönlichkeiten soll das Wohl des SK Rapid stehen. Das Vertrauen der Mitglieder, grün-weißen Anhänger allgemein und natürlich auch der vielen Partner des SK Rapid soll und darf nicht durch unbedachte Äußerungen, die ohne konkreten Faktenhintergrund fallen könnten, beschädigt werden. Das Wahlkomitee fordert abschließend die kandidierenden Persönlichkeiten auf, den begrüßenswerten Wettbewerb der Ideen prioritär für die Vereinsmitglieder zu gestalten und sich dabei auf die oben erwähnten Kommunikationskanäle des SK Rapid zu konzentrieren.
Das Wahlkomitee ist erfreut, dass sich zwei Listen bestehend aus glühenden Rapidlern für die Präsidentschaft zur Wahl stellen und betont, dass es aufgrund der aus der Reformkommission im Jahr 2013 erarbeiteten und demokratisch abgestimmten Satzungsänderung vorerst notwendig war, zu versuchen, die Stärken aller bewerbenden Teams (ursprünglich drei an der Zahl) zu vereinen und einen Wahlvorschlag mit einer Liste zu ermöglichen. Ebenso satzungskonform ist nun, dass sich die beiden Listen dem grün-weißen Wettbewerb der Ideen stellen. Wahlberechtigt sind bei der Ordentlichen Hauptversammlung jene Rapidlerinnen und Rapidler, die an diesem Tag zumindest drei Jahre ohne Unterbrechung als Vereinsmitglieder registriert sind.