33 Vereine suchen um eine Lizenz für die beiden Fußball-Ligen an

Am gestrigen Montag, den 4. März 2019 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2019/20. Dabei sind Anträge von allen aktuellen Tipico Bundesliga- bzw. HPYBET 2. Liga-Klubs, von den jeweiligen Tabellenführern aus den Regionalligen Ost, Mitte und West sowie von den Amateurteams von SK Rapid Wien und SK Puntigamer Sturm eingegangen.

Damit ergibt sich in Summe ein Pool von 33 Mannschaften für insgesamt 28 Plätze (12 in der Tipico Bundesliga; 16 in der HPYBET 2. Liga).

 

Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:

Lizenzanträge für die Tipico Bundesliga

Tipico Bundesliga: CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, FC Red Bull Salzburg, FC Wacker Innsbruck, FK Austria Wien, LASK, RZ Pellets WAC, spusu SKN St. Pölten, SK Rapid Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, SV Mattersburg, TSV Prolactal Hartberg.

HPYBET 2. Liga: FAC Wien (BSFZ-Arena, Maria Enzersdorf), SC Austria Lustenau (CASHPOINT-Arena, Altach), SC Wiener Neustadt, SV Guntamatic Ried, WSG Swarovski Wattens (Tivoli Stadion Tirol, Innsbruck).

Zulassungsanträge für die HPYBET 2. Liga

HPYBET 2. Liga: FC Blau Weiß Linz, FC Juniors OÖ, FC Liefering, KSV 1919, SK Austria Klagenfurt, SK Vorwärts Steyr, SKU Ertl-Glas Amstetten, SV Horn, SV Licht-Loidl Lafnitz.

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs

FC Wacker Innsbruck II, Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure.

 

RL Ost: FC Mauerwerk.

RL Mitte: GAK.

RL West: FC Dornbirn.

 

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der HPYBET 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der HPYBET 2. Liga. 

 

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist 08.03.2019 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 12. April 2019 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis 28. April 2019. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2019, das erste Spiel im Europa League-Play-off findet am 28. Mai 2019 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2019.