Lesben- und Schwulenverband: FIFA muss Versprechen für Menschenrechte einlösen

Am Donnerstag beginnt die Herren-Fußball-WM. Der Deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) mahnt ein, dass die FIFA auf die Achtung der Menschenrechte pocht.

"Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass die FIFA bei der Fußball-WM in Russland deutlich macht, dass die von ihr verabschiedeten Richtlinien für Menschenrechte nicht nur Augenwischerei und heiße Luft sind", stellt Christian Rudolph, Bundesvorstand im Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Deutschlands in einer Aussendung klar. Sogenannte 'homosexuelle Propaganda' ist in vielen Regionen Russlands verboten. Rudolph weiter: "Die FIFA sollte unmissverständlich klar machen, dass sie hinter allen Fans und Spielern steht, die sich während der WM für die Menschenrechte stark machen und etwa mit einer Regenbogenflagge oder ähnlichen Statements in Fußballstadien Solidarität mit russischen Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) zeigen. Die FIFA hat ausdrücklich versprochen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Achtung der Menschenrechte voranzutreiben."

 

Morde wegen der sexuellen Identität in Tschetschenien

"Es gilt, nicht nur schöne Bilder zu produzieren, sondern auch hinter die Fassaden zu schauen und etwa auf Aufklärung über die brutale Verfolgung und Ermordung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen in Tschetschenien zu dringen", heißt es weiter. Die FIFA selbst möchte das auch. Denn auf Seite 34 der FIFA-Richtlinien für Menschenrechte heißt es: "Diskriminierung ist im Fussball auf und neben dem Platz ein Problem. Die FIFA ist bestrebt, innerhalb der Organisation und bei all ihren Tätigkeiten ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen. Mit wirksamen Kontroll- und Vollzugsmechanismen bekämpft sie jede Form von Diskriminierung nach Massgabe von Art. 4 der FIFA-Statuten, wonach jegliche Diskriminierung eines Landes, einer Einzelperson oder von Personengruppen aufgrund von Hautfarbe, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand, sexueller Orientierung oder aus einem anderen Grund verboten ist." Es wird sich weisen, wie mit der Thematik letztlich umgegangen wird.