Verschärfte Lizenzkriterien: 13 Stadien sind Bundesliga-tauglich
Die Bundesliga hat die Lizenzkriterien für die Infrastruktur ein weiteres Mal verschärft. Für einige potenzielle Vereine mit Aufstiegsambitionen wird sich daher bald möglicherweise eher die Infrastrukturfrage stellen als die rein sportliche Qualifikation.
Ende 2016 wurden die Stadionbestimmungen rund um die Lizenzierung der Klubs ein weiteres Mal verschärft. Den neuen Regluarien folgend entsprechen aktuell 13 Stadien den neuen Bestimmungen.
Folgende Bestimmungen wurden am 9. 12. im Rahmen der Bundesliga-Hauptversammlung verschärft:
Fassungsvermögen (A-Kriterium): Zukünftig können nur noch Stadien für die höchste Spielklasse zugelassen werden, die zumindest für 5.000 Zuschauer Platz bieten.
Gedeckte Sitz- und Stehplätze (A-Kriterium): Ebenso müssen in der Tipico Bundesliga mindestens 4.000 Sitz- oder Stehplätze gedeckt sein. Mindestens die Hälfte davon muss auf gedeckte Sitzplätze entfallen. Bisher waren 2.000 gedeckte Plätze für eine Stadionzulassung erforderlich.
Bewässerung/Drainage (A-Kriterium): Um eine Zulassung zu erhalten, muss jedes Spielfeld in einem Stadion der Tipico Bundesliga ab sofort mit einem Entwässerungssystem (Drainage) und einem automatischen Bewässerungssystem für das gesamte Spielfeld ausgestattet sein. Dadurch soll die erforderliche Spielfeldqualität bei Regenfällen sowie Trockenheit gewährleistet werden. In der Tipico Bundesliga war diese Bestimmung bisher ein B-Kriterium und wird noch zu einem A-Kriterium angehoben.
TV-Produktion (A- sowie B-Kriterien): Im Bereich der TV-produktionsrelevanten Infrastruktur gab es insgesamt zehn Bestimmungsanhebungen (§ 9 BL-Stadionbestimmungen), die zur Qualitätssteigerung für die TV-Verwertung führen sollen. Diese reichen von der Definition von Kamerawinkeln bis hin zu permanent eingerichteten und witterungsgeschützten Kamerapositionen.
Infrastrukturbeauftragter (B-Kriterium): Ebenso muss ab der Saison 2018/19 jeder Klub der höchsten Spielklasse einen Infrastrukturbeauftragten namhaft machen. Dieser soll als Ansprechperson für jegliche Infrastrukturfragen fungieren.
Anmerkung zu den verschiedenen Einstufungen der Kriterien:
A-Kriterien müssen erfüllt sein, damit einem Klub die Lizenz erteilt werden kann bzw. damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbsspiele zugelassen wird und bleibt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann keine Lizenz bzw. Zulassung erteilt werden. Eine bereits erteilte Lizenz bzw. Zulassung kann entzogen werden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden.
B-Kriterien müssen erfüllt sein. Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat 3) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann – anders als beim A-Kriterium – Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Klub verhängen.
Ausnahme nur bei Neubau
Im Falle des ausreichenden Nachweises eines Stadionneubaus durch einen Klub, kann der Senat 3 auf Antrag des Klubs Ausnahmegenehmigungen bei der Nichterfüllung unten angeführter A-Kriterien erteilen. Die Ausnahmegenehmigung kann längstens für 3 Jahre gewährt werden, wenn die Erfüllung folgender A-Kriterien zu einem erheblichen finanziellen Aufwand führen würde:
- § 5 Abs. 1 Fassungsvermögen
- § 5 Abs. 3 lit. a) Gedeckte Sitz- und Stehplätze
- § 7 Abs. 1 Flutlicht – Leuchtstärke
Im Falle einer Ausnahmegenehmigung dürfen die entsprechenden Kriterien maximal um 20 % unterschritten werden.
13 Stadien sind aktuell Bundesliga-fit
Insgesamt entsprechen derzeit 13 Stadien (mit der Fertigstellung der Generali-Arena dann 14) den Lizenzanforderungen für die Tipico-Bundesliga, wie die Bundesliga gegenüber 90minuten.at mitgeteilt hat.
WIEN
Ernst Happel Stadion
Allianz Stadion
Ab 2018: Generali Arena
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