Deutsche Bundesliga: RB Leipzig muss Logo ändern, um aufsteigen zu dürfen

Die DFL hat im Zuge des Lizenzierungsverfahrens grundsätzlich allen Vereinen die Lizenz erteilt. Einige Vereine, darunter auch RB Leipzig, müssen jedoch noch einige Bedingungen erfüllen. Der Leipziger Bullenklub muss laut kicker.de zum Beispiel das Logo ä

 

Die DFL Deutsche Fußball Liga hat Dienstag erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die Saison 2014/15 getroffen. Für die 36 Lizenzen der beiden deutschen Profiligen haben sich 49 Vereine und Kapitalgesellschaften beworben. In erster Instanz wurde keinem Club die Lizenz verweigert. Somit hat also auch RB Leipzig die Lizenz für den möglichen Aufstieg in die 2. Deutsche Bundesliga bekommen.

 

Um die endgültige Spielberechtigung zu erhalten, müssen jedoch einige Bewerber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen. Laut kicker.de ist davon auch Rasenball Leipzig betroffen. „Das Firmenteam des österreichischen Getränkeherstellers Red Bull fordert die Liga zu einer Präzedenzentscheidung heraus", heißt es auf kicker.de.

 

Logo ändern und Führungsgremien neu besetzen

Demnach muss RB Leipzig das Vereinslogo, das ziemlich identisch mit dem Firmenlogo von Red Bull ist, ändern. Außerdem muss der Klub laut kicker-Informationen die Führungsgremien des Vereins neu besetzen, da die derzeitige Zusammensetzung dem zentralen Grundgedanken der „50+1"-Regelung widerspricht. Drittens muss die Mitgliedschaft beim Verein künftig erleichtert werden. Derzeit ist die Aufnahme als „normales Mitglied" laut DFL mit zu hohen Hürden verbunden (800 Euro Mitgliedsbeitrag, 100 Euro Aufnahmegebühr, Ablehnung jederzeit möglich).

 

Bezüglich der Änderung des Logos meint laut kicker.de der Verein, dass "RB" eben für RasenBallsport steht. „Den Argumenten bezüglich der "50+1"-Regelung hält Leipzig entgegen, dass diese Regelung nur für Kapitalgesellschaften gilt, deren Mehrheiten beim klassischen Mutterverein (e. V.) liegen. RB Leipzig sei ein klassischer Verein ohne Interesse, den Profifußball in eine Kapitalgesellschaft auszulagern", heißt es in dem Kicker-Artikel.

 

Die Clubs haben nun zunächst bis zum 29. April Zeit, Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Voraussichtlich am 7. Mai erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Am 15. Mai tagt erstmals der Lizenzierungsausschuss und entscheidet endgültig über die zweite Beschwerde.