++ Lizenz-Ticker ++ Wer bekommt die Lizenz, wer nicht? [Exklusiv]
Am Donnerstag werden die Bundesliga-Lizenzen für die Saison 2023/24 vergeben. Der 90minuten.at-Lizenz-Ticker liefert dir alle Entscheidungen und Reaktionen.
[PINNED] Austria hat keine Lizenz
Hinweis: Reaktionen der Klubs findet ihr unterhalb dieser Meldung!
Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2023/24 16 Bewerbern die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz erteilt. Der Überblick:
Lizenz und Zulassung
Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.
ADMIRAL Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell)
ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
Lizenz erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Flyeralarm Admira, Grazer AK 1902, FAC Wien (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SKN St. Pölten.
Zulassung erteilt: FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913 (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC 1894; DSV Leoben (Regionalliga Mitte), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SW Bregenz (Regionalliga West)
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Rapid Wien II, SK Sturm Graz II, LASK Amateure (Regionalliga Mitte)
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost; aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien)
Verfahrenseinleitung
FC Blau Weiß Linz: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen.
Freitag, 14. April 2023
[11:15] Austria hadert
Die Veilchen wollen keinen Fehler in Sachen Lizenz, obwohl man einräumt, dass etwas fehlt:
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Donnerstag, 13. April 2023
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[19:00] - Bundesliga-Vorstandsvorsitzender rechtfertigt Lizenzentscheidungen
Christian Ebenbauer erklärt die Situation von Austria Wien, Stripfing und Blau Weiß Linz.
Mehr dazu hier:
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[16:30] Nun reagiert auch BW Linz
Die Linzer freuen sich über die erstmalig erhaltene Bundesligalizenz, die einen "Schönheitsfehler" hat:
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[15:40] Veilchen kritisieren die Entscheidung
Die Wiener Austria kann die Entscheidung des Senat 5 überhaupt nicht nachvollziehen:
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[15:37] Gelassenheit in Graz
"Die solide wirtschaftliche Arbeit ist der Grundstock unseres Vereins, auf dem alles aufgebaut ist. Der Erhalt der Lizenz in erster Instanz ist eine Bestätigung unserer professionellen Strukturen und Abläufe", so Geschäftsführer Wirtschaft Thomas Tebbich. Der Wirtschaftschef weiter: "Ein großer Dank geht an alle unsere beteiligten Abteilungen, die großartige Arbeit geleistet haben. Ich bin sehr glücklich über das dieses Urteil der Bundesliga."
Ebenfalls sehr erfreulich ist die Erteilung der Spielberechtigung für Sturm II in der zweiten Liga – gleich wie für die Kampfmannschaft ohne Auflagen. Und auch die Sturm Graz Damen – deren Spielbetrieb und Strukturen heuer noch stärker in die allgemeine Lizenzierung eingebunden wurden, bekommen die Zulassung für die Frauen Bundesliga wie auch für die eventuelle Teilnahme an einem europäischen Bewerb.
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[15:20] Skurril: Stripfing postet Link von Medium zur Zulassungsverweigerung
Der Senat fünf verweigert dem Ostligisten Stripfing die Zulassung zur 2. Liga aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien. Die Reaktion auf Facebook ist... seht selbst:
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[15:17] FAC hat ein neues Stadion für die Bundesliga
Die Floridsdorfer würden im Fall eines Aufstiegs in einem großen Stadion spielen:
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[14:57] Business as usual bei Rapid
Wie auch im vergangenen Jahr erhält der SK Rapid die Lizenz für die höchste österreichische Spielklasse für die Saison 2023/24 ohne Auflagen! Die Lizenzvergabe durch den Senat 5 berechtigt auch Rapid II zur Bewerbsteilnahme an der ADMIRAL 2. Liga für die kommende Saison, vorausgesetzt ist natürlich die sportliche Qualifikation.
Steffen Hofmann meint als Sprecher der Geschäftsführung des SK Rapid zur erhaltenen Lizenz für die Saison 2023/24: „Ich möchte mich bei meinen Kollegen aus der Geschäftsführung und allen an der Erstellung der Unterlagen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die äußerst professionelle Abwicklung und Umsetzung des Prozederes für die Lizenzentscheidung in erster Instanz herzlich bedanken. Es ist sehr erfreulich, dass wir auch heuer, in dieser für alle wirtschaftlich so herausfordernden Zeit, die Lizenz wieder ohne jegliche Auflagen und bei der ersten Entscheidung des zuständigen Lizenzausschusses, des Senats 5, erteilt bekommen haben.“
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[14:55] Erleichterung in St. Pölten
Ein wichtiger Schritt ist getan, erklärt der SKN St. Pölten. Man erhält im ersten Anlauf die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga – und damit auch automatisch die Zulassung für die ADMIRAL 2. Liga. Geschäftsführer Wirtschaft Matthias Gebauer: „Ich bin sehr froh, dass wir die Lizenz im ersten Anlauf erhalten haben. Das spiegelt die gute Arbeit des letzten Jahres in allen Bereichen wider. Ich möchte mich auch ausdrücklich bei allen Mitarbeitern des SKN bedanken, die einen großen Anteil an diesem positiven Ergebnis haben.“
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[14:52] LASK hat Auflage
Der LASK hat die Lizenz für die Saison 2023/24 in erster Instanz erhalten, aber nicht ohne Auflage. Das sagen die Linzer dazu:
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[14:52] Der weitere Ablauf
Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Freitag, den 21. April 2023.
Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Donnerstag, 27. April 2023 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.
Protestfrist: Freitag, 21. April 2023
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Donnerstag, 27. April 2023
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2023
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[14:50] Reaktionen von Liga und Senat 5
Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Positiv hervorzuheben ist, dass bereits nach den erstinstanzlichen Entscheidungen sowohl für die höchste als auch für die zweithöchste Spielklasse ausreichend Bewerber zugelassen worden sind. Das zeigt, dass die Klubs auch mit den teilweise umfangreichen Adaptierungen, u.a. durch die Vorgaben der UEFA-Lizenzierung, sehr gewissenhaft gearbeitet haben. All jene Klubs, denen die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz verweigert wurde, haben nun die Möglichkeit, Protest einzulegen und die erforderlichen Nachweise zu bringen.“
Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Die Bestimmungsänderungen haben bewirkt, dass die Qualität der Antragsunterlagen zugenommen hat. Dem Senat 5 wurde dadurch ermöglicht, bereits frühzeitig einen besseren Überblick über die Finanz- und Ertragslage der BL-Klubs zu bekommen. Einzelne Klubs müssen in weiterer Folge Auflagen, wie beispielsweise die Abgabe eines überarbeiteten Budgets im Herbst 2023, erfüllen. Erfreulich ist, dass nun auch Kriterien im Bereich ‚Fußball und soziale Verantwortung‘ etabliert wurden.“
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[14:45] Vienna hat Zulassung, will aber höher hinaus
Die Döblinger haben noch einiges vor. Was, das gibt es im Beitrag zu lesen:
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[14:34] Die ersten Reaktionen aus der Bundesliga
Freude beim TSV Hartberg: Geschäftsführer und Obmann Erich Korherr zur positiven Lizenz-Entscheidung: "Wir sind sehr erfreut, die Lizenz für die Spielzeit 2023/2024 wieder in erster Instanz und ohne Auflagen erhalten zu haben. Es ist eine Bestätigung für die kontinuierlich tolle Arbeit, die in Hartberg geleistet wird. Mein Dank gilt auch unseren Finanzverantwortlichen und allen Beteiligten, die täglich großartige Arbeit mit viel Leidenschaft und Herzblut für den TSV Hartberg Fußball verrichten. Wir befinden uns in sehr herausfordernden Zeiten, die wir versuchen bestmöglich zu bewältigen. Damit ist ein Etappenziel erreicht. Die nächsten Aufgaben sind im sportlichen und infrastrukturellen Bereich angesiedelt. Kurzfristig gilt der vollste Fokus dem Verbleib in der ADMIRAL Bundesliga.
Routine in Salzburg: "Dem FC Red Bull Salzburg wurde heute vom Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga die Teilnahmeberechtigung für das Spieljahr 2023/24 in erster Instanz und ohne Auflagen erteilt."
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[14:00] Lizenzen kommen um 14:30
Wie die Bundesliga gegenüber 90minuten.at erklärt, werden die Lizenzen um halb drei bekannt gegeben. Danach bieten wir einen Überblick über die Reaktionen - vor allem, wenn es Verweigerungen gibt.
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Mittwoch, 12. April 2023
[16:00] Gibt es Lizenzverweigerungen?
Wie sah es in den letzten Jahren mit der ersten Instanz aus? Im April 2022 wurden der Austria sowie den 2. Liga-Klubs Wacker Innsbruck und SKN St. Pölten die Lizenzen in erster Instanz verwehrt. Auch im April 2021 wurde Austria Wien und Lustenau sowie der FAC die Lizenz in erster Instanz verweigert. Das betraf im Fall der Austrias sowie der Young Violets auch die Zulassung zur 2. Liga. Diese wurde auch dem SV Stripfing verwehrt.
Im Coorna-Jahr 2020 wurde nur WSC Hertha Wels die Zulassung verweigert. Für 19/20 sah es ähnlich aus. Alle, die wollten, hatten die Lizenz bekommen, nur Austria Klagenfurt war aus der 2. Liga die Zulassung erstinstanzlich verwehrt, selbiges betraf auch den FC Mauerwerk aus der Ostliga.
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[13:30] Diese Vereine wollen eine Lizenz für die Admiral Bundesliga
Alle 12 Vereine aus der aktuellen Admiral Bundesliga sowie fünf Vereine aus der Admiral 2. Liga haben um eine Lizenz für die oberste Leistungsstufe angesucht:
FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, FK Austria Wien, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK, CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau
ADMIRAL 2. Liga: FC Flyeralarm Admira, FAC Wien, FC Blau-Weiß Linz, Grazer AK 1902, SKN St. Pölten
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[13:00] Frauenfußball künftig Lizenz-Kriterium
Übrigens: Die Vereine der Fußball-Bundesliga müssen für den Erhalt der Spiellizenz künftig neue Kriterien erfüllen. So ist bereits ab der kommenden Saison 2023/24 die Förderung von Frauenfußball als verpflichtendes B-Kriterium in den Lizenzbestimmungen verankert. "Dies kann entweder durch eine eigene Mannschaft, eine Kooperation oder durch weitere Maßnahmen erfüllt werden, die den Frauenfußball entsprechend fördern", hieß es dazu in einer Aussendung der Liga aus dem Dezember.
Ebenfalls als B-Kriterium - bei Nichtbefolgen droht eine Geldstrafe - sind künftig CSR-Kriterien in der Lizenzierung verankert. Diese umfassen die verpflichtende Nennung einer verantwortlichen Person für den Bereich "Fußball und soziale Verantwortung" sowie ein Strategiepapier und Maßnahmen in den Bereichen Gleichstellung und Inklusion, Bekämpfung von Rassismus, Kinder- und Jugendschutz, Fußball für Alle (bspw. Barrierefreiheit) und Umweltschutz.
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[09:00 Uhr] So geht es weiter
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2023. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2023. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2023.
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[08:00 Uhr] FAK hofft auf Lizenz im ersten Anlauf
Wegen Verstößen sind die Veilchen mit drei Punkten minus in die Saison gestartet, der Rucksack ist mit knapp 64,4 Millionen Euro Verbindlichkeiten nicht unbedingt leicht. Laut Medienberichten wurden zudem in den letzten Monaten von der Investorengruppe fünf Millionen Euro zugeschossen. "Wir hoffen natürlich alle, dass uns das schon im ersten Wurf gelingen wird. Das ist auch das große Ziel gewesen", gab dazu FAK-Sportdirektor Manuel Ortlechner am Wochenende zu Protokoll.
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Dienstag, 11. April 2023
[17:00 Uhr] Diese Klubs wollen Lizenzen bzw. Zulassungen
Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga
ADMIRAL Bundesliga: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, FK Austria Wien, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK, CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau
ADMIRAL 2. Liga: FC Flyeralarm Admira, FAC Wien, FC Blau-Weiß Linz, Grazer AK 1902, SKN St. Pölten
Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga
ADMIRAL 2. Liga: SV Licht-Loidl Lafnitz, SKU Ertl Glas Amstetten, FC Liefering, SK BMD Vorwärts Steyr, KSV 1919, SV Horn, FC Mohren Dornbirn 1913, First Vienna FC 1894
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, Young Violets Austria Wien, SK Puntigamer Sturm Graz II, LASK Amateure OÖ
RL Ost: SV Stripfing
RL Mitte: DSV Leoben Kaif Energy, WSC Hogo Hertha Wels
RL West: SW Bregenz
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[16:00 Uhr] Abgabe im März
Am Freitag, den 3. März 2023 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2023/24. Dabei wurden insgesamt 33 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht.
Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen. Aktuell sind mit Rapid II, Sturm II und den Young Violets Austria Wien drei Amateurmannschaften von BL-Klubs in der ADMIRAL 2. Liga vertreten, was Bestimmungs-gemäß das Maximum darstellt. Sollten die LASK Amateure OÖ aus der Regionalliga Mitte aufsteigen und keine Amateurmannschaft eines Bundesliga-Klubs aus der ADMIRAL 2. Liga absteigen, kommt es zu einer Relegation zwischen den Linzern und dem am schlechtesten platzierten Amateurteam in der ADMIRAL 2. Liga.
Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.