Euro 2020: Was passiert mit gekauften Tickets?

Sollte die UEFA Euro 2020 nicht stattfinden können, werden die Kosten für die gekauften Tickets ersetzt.

Die als gut informierte Zeitung geltende 'L'Equipe' geht davon aus, dass die Europameisterschaft 2020 um ein Jahr verschoben werden wird. Das soll auf einer UEFA-Konferenz kommenden Dienstag mit allen Mitgliedsländern von der UEFA beschlossen werden. Der Hintergrund der Corona-bedingten Verschiebung: Man wolle Zeit gewinnen, damit die Europacup-Bewerbe fertig gespielt werden können. Und wohl auch die nationalen Ligen.

 

Tickets werden ersetzt

Sollte die Europameisterschaft wirklich nicht stattfinden können, sind hunderttausende Fans, die ein Ticket in den vergangenen Wochen erworben haben, davon betroffen. Auch in Österreich ging die Verlosung der Euro-Tickets in den vergangenen Wochen über die Bühne.

Gegenüber 90minuten.at verweist die UEFA-Pressestelle auf Anfrage bzgl. der Erstattung der Tickets auf die AGB (Artikel 14.2.). In denen steht geschrieben: „Im Falle einer Absage, eines Abbruchs, einer Verschiebung oder einer Wiederholung des Spiels gelten bezüglich der Rückerstattung des vom erfolgreichen Antragsteller gekauften Tickets folgende Richtlinien: Etwaige Rückerstattungen werden ausschließlich an den erfolgreichen Antragsteller (und nicht an den Ticketinhaber) sowie nur in Höhe des vom erfolgreichen Antragsteller für die Tickets bezahlten Kaufpreises geleistet. Dem Antragsteller und seinen Gästen stehen keinerlei Rückerstattungen für Kosten im Zusammenhang mit Anreise und Unterkunft zu.“

 

Was passiert mit den Reisekosten?

Keine Erstattung gibt es jedoch für Kosten, die abseits des Ticket-Erwerbs in Zusammenhang stehen. In Punkt „b“ von Artikel 14.2 steht dazu geschrieben: „Vorbehaltlich des Vorgenannten und von Artikel 11 haften weder die UEFA noch der Ausrichterverband, der entsprechende TNV und/oder der Stadionbetreiber für Kosten, die dem erfolgreichen Antragsteller oder seinem Gast oder dem Ticketinhaber aufgrund einer Absage, eines Abbruchs, einer Verschiebung, einer Wiederholung oder anderer Mängel im Zusammenhang mit der Durchführung des Spiels entstehen.“

In diesem Fall müssen sich die betroffenen Personen an das jeweilige Unternehmen richten, bei dem gebucht wurde, also zum Beispiel direkt an die Airline oder Quartiervermieter.

 

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