Lizenzentzug droht: Salzburg darf nicht zugunsten von Leipzig verzichten
Würde Salzburg zugunsten von Leipzig auf die Teilnahme eines internationalen Bewerbs verzichten, würde die Bundesliga den Salzburgern die Lizenz entziehen.
Der Bericht der Salzburger Nachrichten, nachdem es eine gewisse Nervosität in Leipzig aufgrund angeblicher Signale von der UEFA zu einer möglichen Sperre gibt, hat viel Staub aufgewirbelt.
„Es gibt keine Nervosität“
So gibt man sich in Leipzig überrascht und kann diesen Bericht überhaupt nicht nachvollziehen: „Mit Überraschung habe ich den Artikel der Salzburger Nachrichten gelesen. Glauben Sie mir, es gibt bei RB Leipzig keine Nervosität und auch die vermeintlichen Signale der Uefa gibt es nicht. Sofern wir uns sportlich dafür qualifizieren sollten, gäbe es keinen Grund daran zu zweifeln, dass wir nächstes Jahr auch international spielen“, so RB-Vorstandsboss Oliver Mintzlaff zu BILD.
Wir gehen davon aus, dass jeder österreichische Klub, der sich sportlich für einen internationalen Bewerb qualifiziert, im Sinne des österreichischen Fußballs an diesem teilnehmen wird.
A-Kriterium: Teilnahme an europäischen Bewerben
Unabhängig davon wurde auch spekuliert, dass im Fall der Fälle der Fokus auf Leipzig liege und Salzburg zugunsten von Leipzig auf eine Teilnahme in den europäischen Bewerben verzichten könnte. Dies hätte jedoch drastische Konsequenzen. Auf Anfrage von 90minuten.at heißt es dazu von der Tipico-Bundesliga: „Wir können bestätigen, dass es im Rahmen der Lizenzierung ein entsprechendes A-Kriterium gibt, wonach jeder Lizenznehmer an den von der ÖFBL, ÖFB, UEFA und FIFA anerkannten und genehmigten Wettbewerben teilnehmen wird.“ Das heißt konkret: Sollte Salzburg freiwillig auf die Teilnahme verzichten, wird sich der Bundesliga-Senat damit befassen. Exakt heißt es im Lizenzhandbuch der Bundesliga dazu: "Dieses Kriterium muss (wie im Handbuch definiert) während der gesamten Spielzeit erfüllt sein. Wenn der Lizenzbewerber dies nicht erfüllt, kann ihm keine Lizenz erteilt werden und er kann daher nicht für einen der Bundesliga- (bzw. gegebenenfalls UEFA-) Klubwettbewerbe zugelassen werden. Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 verhängt werden." Die Strafe bei dauerhaftem Entfall eines A-Kriteriums ist damit klar definiert: Lizenzentzug.
Bei der Liga sieht man die Thematik derzeit jedoch entspannt: „Wir gehen davon aus, dass jeder österreichische Klub, der sich sportlich für einen internationalen Bewerb qualifiziert, im Sinne des österreichischen Fußballs an diesem teilnehmen wird.“