Wer? Wann? Wie? So funktioniert der Bundesliga-Strafsenat
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Wer? Wann? Wie? So funktioniert der Bundesliga-Strafsenat

Läuft am Wochenende etwas nicht nach Vorschrift, ist am Montag der Senat 1 am Zug. Immer wieder landet das Gremium so in den Medien - 90minuten erklärt, wie es funktioniert.

Es war eine der kurioseren Szenen der laufenden Bundesligasaison: Nach einem Missverständnis zwischen Schiedsrichter Alexander Harkam und Rapid-Mittelfeldspieler Lukas Grgic beim Spiel zwischen den Hütteldorfern und Red Bull Salzburg sah letzterer Gelb-Rot, wäre also automatisch für ein Spiel gesperrt gewesen.

Der SK Rapid legte Einspruch ein, der Fall kam am Montag vor den Senat 1. Dieser entschied zugunsten des Spielers, der Vorfall hat für ihn daher keine Konsequenzen. Es ist ein guter Anlass, um den Strafsenat der Bundesliga näher vorzustellen - 90minuten hat deshalb bei der Bundesliga nachgefragt.

Was ist der Senat 1?

Der Senat 1 - man kennt ihn auch als "Strafsenat" - ist unter anderem dafür zuständig, Sanktionen für Verstöße gegen die Regelwerke von ÖFB und Bundesliga festzulegen. Das können rote Karten während Spielen sein, aber auch diskriminierende Sprechchöre, Bestechung oder missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik. Von Sperren und Geldstrafen bis hin zu Punktabzügen und einem Zwangsabstieg, bedingt oder unbedingt: Der Katalog an Themen und Strafen, die in die Zuständigkeit fallen, ist lang.

Wer sitzt im Senat 1?

Zuerst wird es kurz abstrakt: Derzeit zählt der Senat acht Mitglieder, laut Bundesliga-Satzungen dürften es auch nur drei oder sogar neun sein. Warum bleibt derzeit ein Platz frei? Die Bundesliga erklärt: "Dies hat – wie auch bei anderen Senaten, wo dies der Fall ist – keinen besonderen Grund, sondern ist schlicht und einfach der Tatsache geschuldet, dass die Klubs kein neuntes Mitglied bestellt haben."

Bestellt werden sie von der Hauptversammlung, also von den 28 Bundesligaklubs selbst. Bei der Besetzung gibt es einige Einschränkungen: Die Angehörigen des Senates dürfen weder bei einem Bundesligaklub eine Funktion tragen, noch von einem beschäftigt werden, noch über eine aktive Vereinsmitgliedschaft verfügen. Das schließt einige Personen aus, es bleiben aber auch viele übrig. Laut Bundesliga umfasst das Anforderungsprofil "vor allem Kenntnisse über den österreichischen Fußball, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, sowie kein aktives Verhältnis zu einem Klub zu haben". So weit, so einfach: Der Autor dieses Textes könnte ebenso im Senat 1 sitzen, wie wahrscheinlich viele Leser*innen.



In der Saison 2009/10 saßen noch fünf Mitglieder im Senat 1, 2011/12 wurde auf sechs aufgestockt, 2013/14 dann auf acht Personen- zu diesem Zeitpunkt und bis 2018 nur Männer. Insgesamt haben über die letzten 15 Jahre acht personelle Veränderungen im Senat 1 stattgefunden.

Wie wird man Senatsmitglied?

Für die meisten von uns wäre eine Bewerbung wohl trotzdem aussichtslos. Zuerst müsste ein aktuell besetzter Platz frei werden, das passiert selten, zuletzt wurden 2018 drei neue Mitglieder bestellt, seitdem nicht mehr. Der Vorsitzende Manfred Luczensky ist seit 1991 dabei, andere Mitglieder seit über 10 Jahren. Das durchschnittliche Senatsmitglied - so rechnet die Bundesliga - ist seit etwas mehr als zehn Jahren im Gremium. Regelmäßige Durchmischung wäre zwar theoretisch möglich, findet aber nicht statt, kann also nicht von einer Mehrheit der Bundesligaklubs gewünscht sein.

Was, wenn es doch einmal so weit ist? "Es gibt eine Aufforderung an die Klubs, potenzielle Kandidaten für das jeweilige Gremium, das ein neues Mitglied benötigt, zu nennen", erklärt die Bundesliga auf 90minuten-Anfrage. Wert gelegt werde dabei auch auf regionale Ausgewogenheit, heißt es ergänzend.

Anschließend findet ein Hearing mit dem Bundesliga-Vorstand statt, danach wird die Person dem Senat 1, dem Aufsichtsrat und den Klubkonferenzen vorgestellt. Gibt es keine Einwände, unterschreibt das designierte neue Mitglied einen Verhaltenskodex und wird - wie schon erwähnt - mit einfacher Mehrheit in der Hauptversammlung bestellt.

So setzt sich der Senat 1 derzeit zusammen:

Name

Dr. Manfred Luczensky (Vorsitz)

Richter Mag. Rainer Graf

RA Prof. (FH) Dr. Konrad Koloseus, LL.M.

Mag. Vanessa Rögner-Uusitalo 

RA Dr. Oliver Scherbaum

Mag. Thomas Schützenhöfer, LL.M.

RA Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL

RA Mag. Johannes Wutzlhofer


Ein Senatsmitglied - Johannes Wutzlhofer - hat im Herbst das Amt des burgenländischen Verbandspräsidenten übernommen und seitdem an keiner Sitzung mehr teilgenommen. Derzeit gilt er als Kandidat für die ÖFB-Präsidentschaft, sein Amt im Senat 1 ist ruhend gestellt.

Wie ist das mit der Diversität?

Es ist ein Kritikpunkt, den vor allem Rapid-Vizepräsidentin Edeltraud Hanappi-Egger bereits medial angemerkt hat: "Dieses Gremium entspricht meines Erachtens nicht den Prinzipien von Good Governance. Das inkludiert Beschickungsmodelle, Beschränkungen von Funktionsdauern, Cooling-off Phasen bis hin zu Diversität", meinte sie Ende Februar im 'Kurier'.

Der Senat 1 ist auch für Vorfälle der Frauen-Bundesliga und der ÖFB-Jugendliga zuständig. Derzeit ist nur eine Frau Mitglied des Senats, mit Sicherheit kein idealer Zustand. Auch darüber hinaus ist das Gremium einigermaßen monoton besetzt: Alle Angehörigen sind in juristischen Berufen tätig, was angesichts des Aufgabenbereiches einerseits Sinn ergibt - andererseits könnten auch anderweitig ausgebildete Personen Vorteile mitbringen.

Auch die regionale Ausgewogenheit ist nicht wirklich gegeben: Die klare Mehrheit des Gremiums stammt aus dem Raum Wien und Umgebung oder arbeitet dort. In diesem Punkt hat die Bundesliga mit Hürden zu kämpfen: Andere Gremien sind stärker mit Mitgliedern aus den westlicheren Bundesländern besetzt, die problemlos an Online-Sitzungen teilnehmen können. Beim Senat 1 wird aber häufig eine persönliche Anhörung gewünscht.

Wie kann man sich eine Sitzung vorstellen?

Die Senatsmitglieder treffen sich entweder virtuell oder im Haus der Bundesliga - abhängig ist das vom Terminkalender der einzelnen Personen und der jeweiligen Tagesordnung, konkrete Vorgaben gibt es nicht. Fall für Fall wird besprochen, die Dauer hängt stark vom Thema ab. "Kurze Verfahren, beispielsweise zu einer roten Karte, können in 15 Minuten erledigt sein. Aufwendigere Sicherheitsakte mit viel Beweismaterial und mehreren Anhörungen können auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen", erklärt die Bundesliga.

Gelegentlich ziehen sich die Beratungen auch über mehrere Verhandlungstage. Vertagungen sind möglich, wenn ergänzende Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Konkrete Inhalte der Besprechungen werden nicht veröffentlicht, nur zu den Resultaten gibt es Aussendungen.

Wie fallen Beschlüsse?

Es ist die wahrscheinlich wichtigste Frage, mit einer relativ einfachen Antwort: Per Abstimmung. In der Regel erfolgen sie einstimmig, grundsätzlich reicht aber auch eine einfache Mehrheit. Sollte Gleichstand vorliegen, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden - weder 2023/24 noch 2024/25 ist es dazu gekommen.

Laut Satzungen müssen bei Verhandlungen mindestens drei Mitglieder anwesend sein, damit der Senat 1 beschlussfähig ist. Wie die Bundesliga betont, kommt das aber "nur in den allerseltensten Fällen" so. 2023/24 kam es einmal zu einem solchen Szenario, 2024/25 noch gar nicht.

Wie kommt ein Fall vor den Senat 1?

Die Bundesliga erklärt, dass das grundsätzlich davon abhängt, ob ein sportliches Vergehen oder ein Sicherheitsvorfall thematisiert wird.

Sportliches Vergehen:

Der Schiedsrichter trifft auf dem Platz eine Entscheidung und vermerkt diese im Spiel- und (falls notwendig) im Ausschlussbericht oder einer Anzeige. Diese werden der Bundesliga vorgelegt. Nimmt das Schiedsrichterteam eine relevante Szene nicht wahr, können sie auch vom Disziplinarankläger der Bundesliga zur Anzeige gebracht werden. Diese Rolle führt seit vielen Jahren Dr. Peter Truzla aus, der von Amts wegen tätig werden kann.

Sicherheitsvorfall:

In erster Linie herangezogen wird der Bericht des Bundesliga-Spielbeobachters. Auch andere Informationsquellen und Bild- sowie Tonmaterial können bei Bedarf genutzt werden. Wirkt sich der Vorfall auf das Spielgeschehen aus, kann er auch im Schiedsrichterbericht vermerkt sein.


Vorbereitung der Verhandlung:

Für die Verhandlung des Senat 1 trägt die Bundesliga ergänzendes Material zusammen. Das können zum Beispiel Fotos, Videos, mediale Berichterstattung und Aufnahmen aus sozialen Medien oder dem Scoutingfeed sein. Konkrete Einschränkungen gibt es nicht: "Jegliches Material, das Fehlverhalten aufzeigt, kann herangezogen werden", erklärt die Liga.

Der Fall von Rapid-Torwart Niklas Hedl, der im Februar nach einer Geste gegenüber dem Austria-Fanblock im Wiener Derby für ein Spiel gesperrt wurde, war in der 90minuten-Anfrage als Beispiel angeführt. In sozialen Medien kursierte ein Video, das die fragliche Szene in den Aufnahmen einer Scouting-Kamera zeigt, allerdings in schlechter Qualität, weil sie von einem Bildschirm abgefilmt wurde - die genaue Gestik war nicht eindeutig zu erkennen. Hierzu merkt die Bundesliga an: "Im Fall Niklas Hedl hatte die Bundesliga natürlich Zugriff auf die Originalbilder des Bundesliga-weiten Scoutingkamera-Systems."

Meldung an den Senat:

Nach einem Spieltag wendet sich die Bundesliga Montagfrüh an die Senatsmitglieder und meldet, dass es Ausschlüsse gab und eine Sitzung stattfinden wird. Die ersten Unterlagen werden im Lauf des Vormittags übermittelt, schriftliche Stellungnahmen - zum Beispiel von Spielern - werden später nachgereicht. Über Ausschlüsse wird meistens schon am Montag um 17 Uhr verhandelt, in englischen Wochen oder nach Cupspielen auch an anderen Tagen.

Bei Sicherheitsvorfällen ist das Prozedere langwieriger: Die Bundesliga sichtet das relevante Material und schreibt am Montag oder Dienstag nach einem Wochenende eine entsprechende Anzeige. Der betroffene Klub hat daraufhin sieben Tage Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben - bei Bedarf kann diese Frist auch verkürzt oder verlängert werden. Alle Informationen werden den Senatsmitgliedern so früh wie möglich zur Verfügung gestellt.

Anhörung der Betroffenen:

Wenn die in einen Vorfall involvierte Person oder der betroffene Klub persönlich vor dem Senat sprechen möchten, ist das immer möglich. Je nach Art der Sitzung wird eine Teilnahme vor Ort oder via Videocall angeboten. Die Bundesliga führt aus: "Der Akteur kann dabei selbst aussagen oder sich auch durch eine andere Person - beispielsweise ein Rechtsanwalt, ein Teammanager oder eine Vertrauensperson - begleiten oder sogar vertreten lassen." Auch der Sicherheitsbericht der Polizei kann in bestimmten Fällen Teil der Senatsakte sein.

Was passiert mit den Geldstrafen?

Vor allem bei Sicherheitsvorfällen werden häufig hohe Geldstrafen verhängt, in der Regel ein mittelhoher sechsstelliger Betrag. Diesen streift nicht die Bundesliga oder der Senat selbst ein, stattdessen fließt er noch bis Ende der laufenden Saison in den "Sicherheitstopf". Danach ändert sich die Förderstrategie, Sicherheitstopf und Infrastrukturtopf werden gebündelt - am System selbst ändert sich aber wenig. Vereine können das Geld aus dem Sicherheitstopf beantragen, um damit Projekte wie Präventionsarbeit, Schulungen von Sicherheitskräften, Workshops oder Änderungen in ihren Stadien umzusetzen. Wer will, kann sich so also einen Teil seiner eigenen Strafen zurückholen.

Wie viele Akten behandelt der Senat 1?

In den Spielzeiten vor der Pandemie hatte der Senat 1 deutlich weniger zu tun, als in den Saisonen danach. Vor allem die Jahre, in denen viele Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, schlagen sich in der Statistik nieder:


Anzumerken ist, dass in die Statistik auch rund 40 bis 50 Akten der Frauen-Bundesliga und ÖFB-Jugendliga pro Saison eingerechnet sind.

Auch bei den Geldstrafen ist die Tendenz ähnlich, wobei über die letzten Jahren deutlich höhere Strafen ausgesprochen wurden, als bisher:


Von den durch den Senat ausgesprochenen Sperren und Sanktionen wurden einige bedingt, andere teilbedingt verhängt. 2023/24 wurden 17 Sperren teilbedingt ausgesprochen, 2024/25 stehen wir derzeit bei acht. Im Sicherheitsbereich wurden 2023/24 ein bedingter Punkteabzug und eine Geldstrafe im Ausmaß von 47.400 Euro gegen den SK Rapid verhängt, nach Erfüllung der Auflagen wurden sie allerdings beide nachgesehen. 2024/25 wurde zweimal eine bedingte Strafe - für die Wiener Austria und den SK Rapid nach dem Derby - ausgesprochen, konkret eine Heimsektorsperre für drei Spiele.

VIDEO: Lukas Grgic - der kurioseste Platzverweis?


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