Regelmäßig gerät der Senat 1 ("Strafsenat") in öffentliche Kritik, die teils sachlich und einigermaßen konstruktiv ausfällt, teils aber auch Grenzen überschreitet. So gingen vor einem Jahr beispielsweise von Unbekannten gebastelte "Fahndungsplakate" durch die Medien, nachdem der Senat im Nachgang eines Wiener Derbys Strafen gegen mehrere grün-weiße Spieler und Funktionäre ausgesprochen hatte.
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Hauptaufgabe des Strafsenats ist es, Sanktionen für Verstöße gegen das Regelwerk von ÖFB und Bundesliga festzulegen - keine Tätigkeit, mit der man sich im Fußball beliebt machen kann. Welche Vorwürfe muss sich der Senat 1 gefallen lassen? Welche Kritik geht am Ziel vorbei oder schießt darüber hinaus? 90minuten hat bei der Bundesliga nachgefragt.
Violette Senatsmitglieder?
Fällt eine Entscheidung gegen einen Verein, wird Senatsmitgliedern Befangenheit unterstellt. Auch Rapid-Vizepräsidentin Edeltraud Hanappi-Egger hatte erst vor kurzem die vermeintliche Vereinsnähe einiger Personen kritisiert und gemeint: "So ein wichtiges Gremium muss über jeglichen Anschein der Befangenheit erhaben sein."
Belege gibt es für die Befangenheitsvorwürfe kaum. So war beispielsweise Vanessa Rögner-Uusitalo selbst lange Fußballerin für die zweite und dritte Mannschaft des USC Landhaus, schon weit bevor diese für einige Spielzeiten eine Kooperation mit der Wiener Austria eingingen. Um einen späteren möglichen Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, hätte die Juristin Jahre vor ihrer Tätigkeit für die Bundesliga ihren Kindheitsverein verlassen müssen.
Norbert Wess, früher selbst im Admira-Nachwuchs aktiv, erklärte einmal im 'Kurier' sein Vater sei Anhänger der "Veilchen" gewesen. Oliver Scherbaum verteidigte 2007 - über 10 Jahre vor seinem Eintritt in den Senat 1 - den ehemaligen Austria-Torwart Joey Didulica vor Gericht im Prozess rund um ein umstrittenes Foul gegen Rapid-Stürmer Axel Lawarée.
Im Gegenzug ist der seit 2015/16 im Senat vertretene Johannes Wutzlhofer laut einem Bericht der 'BVZ' bekennender Rapid-Fan.
"Spagat ist nicht zu schaffen"
Wer möchte, kann mit Phantasie also zweifellos die ein oder andere Verbindung erkennen. Eindeutig, oder klar einseitig sind sie aber nicht. Zu eng dürften sie laut Regelwerk ohnehin nicht sein, eine Vereinsmitgliedschaft ist beispielsweise verboten. Darüber, ob sie für eine Befangenheit einzelner Mitglieder reicht, kann man diskutieren - genauso darüber, ob eine Erhabenheit über jeglichen Anschein im Fußball realistisch umsetzbar ist.
Es scheint hier oft der Wunsch nach maximaler Fußballaffinität und Sachkenntnis bei gleichzeitig null Interesse für einen österreichischen Klub zu bestehen.
Die Bundesliga äußert gegenüber 90minuten Zweifel: "Es scheint hier oft der Wunsch nach maximal hoher Fußballaffinität und großer Sachkenntnis bei gleichzeitig null Interesse für einen österreichischen Klub zu bestehen. Dieser Spagat ist nicht zu schaffen und muss auch nicht geschafft werden: Die Senatsmitglieder kommen aktuell allesamt aus rechtlichen Berufen und sind dort im Tagesgeschäft gewohnt, ihre Professionalität über Emotionen zu stellen und nach Faktenlagen und Gesetzen zu entscheiden."
Weiter ergänzt die Liga: "Dieses Vertrauen in die höchste Professionalität gilt für Senatsmitglieder – übrigens ebenso wie für Spieler, Trainer, Klubmitarbeiter oder Journalisten, die allesamt in einem Business tätig sind, in das man normalerweise ohne Leidenschaft für Fußball (die oftmals im Kindesalter über einen Klub entsteht) nicht hineinkommt. Heute zählt die professionelle Erfüllung der aktuellen Funktion."
Nicht einfacher gemacht wird den ehrenamtlich tätigen Senatsmitgliedern ihre Aufgabe durch den öffentlichen sowie medialen Druck bei einzelnen Entscheidungen. Die ersten Schlagzeilen entstehen oft schon während den Spielen, vom Schlusspfiff bis zum Sitzungsstart - in der Regel an Montagen - werden Szenen kommentiert und diskutiert. Auf Social Media kursiert hin und wieder auch das ein oder andere Video oder Foto, das aber keinen Einfluss auf die Urteilsfindung haben darf.
Ob über Senat 1-Akte mehr und tendenziöser berichtet wird als beispielsweise über politische Skandale, darf zumindest angezweifelt werden.
Sieht die Bundesliga hier ein Problem? "Die Objektivität und Professionalität der Gremienmitglieder ist entscheidend. Ob über Senat 1-Akte mehr und tendenziöser berichtet wird als beispielsweise über politische Skandale, die nach mehrmonatiger bis mehrjähriger öffentlicher Auseinandersetzung vor Gericht landen, darf zumindest angezweifelt werden", heißt es auf 90minuten-Anfrage.
Befangenheitserklärungen
Grundsätzlich haben Mitglieder des Strafsenats die Möglichkeit, sich für befangen zu erklären, falls Zweifel an der Unparteilichkeit bestehen könnten. Naheliegend ist das zum Beispiel, wenn ein direktes Interesse am Ausgang eines Falles besteht, oder ein persönliches Naheverhältnis zu einer beteiligten Person besteht. Wichtig ist, dass auch die in die Verhandlung involvierten Parteien einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gegen Senatsangehörige stellen können.
Entscheidungen in solchen Fällen trifft der Vorsitzende des Senats, Manfred Luczensky. Ist er selbst betroffen, übernimmt ein anderes Mitglied stellvertretend. Laut Bundesliga gab es in den vergangenen vier Saisonen sowie der laufenden Spielzeit weder Befangenheitserklärungen noch Ablehnungsanträge.
Verhaltenskodex
Als eine Art Hürde gegen Befangenheit unterschreiben Mitglieder aller Bundesliga-Gremien einen Verhaltenskodex. Damit bestätigen sie, Mandate oder Aufträge, die potenziell Auswirkungen auf ihre Tätigkeit für die Bundesliga haben könnten, gegenüber dem Vorstand und der Liga-Geschäftsstelle offenzulegen. In einem Screening ebenfalls besprochen werden Themen wie Stadionbesuche, ehemalige Abos bei Vereinen.
Auch Zusammenarbeit mit den Bundesligaklubs - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich - ist nicht erlaubt, wenn sie den Interessen der Liga und ihren Vereinen zuwiderläuft. Den Vorsitzenden sämtlicher Gremien wird empfohlen, generell keine Tätigkeiten für die Klubs auszuüben. Darüber hinaus sind Richtlinien und Leitfragen für Themen wie Integrität, Interessenskonflikte und Vertraulichkeit festgeschrieben.
Fehlerquote und Transparenz
In besonders strittigen Fällen ist der Senat 1 nicht die letzte Instanz - Vereine, Spieler und Funktionär*innen können sich mit ihren Argumenten an das Protestkomitee wenden. Danach bleibt immer noch der Schritt vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Bundesliga. Wenn Fehler passieren, gibt es also grundsätzlich Möglichkeiten, um diese aufarbeiten zu lassen. Genutzt werden diese Wege aber nur selten: 2023/24 gingen 17 Akten des Senat 1 ans Protestkomitee - rund fünf Prozent - wo letztlich 12 Urteile bestätigt wurden. 2024/25 stehen wir aktuell bei einer Akte, jener im Fall um die Sperre von Niklas Hedl für eine unsportliche Geste. Der SK Rapid sah die Entscheidung gegen seinen Torwart auch in zweiter Instanz kritisch und kündigte den Gang vor das Schiedsgericht an.
Beim Thema Transparenz gibt es Verbesserungspotenzial: Auch wenn die Kurzbeschlüsse des Senats per Aussendung öffentlich gemacht werden, sind die konkreten Argumente - wenn sie überhaupt vorkommen - knapp gehalten. Auch Evaluierungsprozesse über Verfahren und Urteile - die laufend stattfinden, wie die Bundesliga bestätigt - werden von Fans nicht wahrgenommen. Durchgeführt werden sie vom Senat 1 selbst, anderen Liga-Gremien, der Geschäftsstelle und in Zusammenarbeit mit den Klubs.
Auf große Änderungen zu hoffen, wäre vergebens. Auf mehr Transparenz angesprochen, erklärt die Bundesliga: "Unser grundsätzliches Bestreben ist, dass über Fußball gesprochen wird, nicht über den Senat. Notwendige Infos wie Spielsperren werden klarerweise ohnehin kommuniziert. Bei Vorfällen mit großem öffentlichem Interesse wird transparent mit Urteilsbegründungen und fallweise auch medialen Stellungnahmen von Senatsmitgliedern agiert. Das Senatswesen erfüllt aber keinen Selbstzweck und ist – wie ein Schiedsrichter – am besten, wenn es nicht gebraucht wird oder auffällt."
Das Senatswesen erfüllt keinen Selbstzweck und ist – wie ein Schiedsrichter – am besten, wenn es nicht gebraucht wird oder auffällt.
Eine verbleibende Frage ist, ob es bei Schiedsrichtern wie auch dem Senat 1 nicht hilfreich wäre, offener aufzutreten, wenn man bereits aufgefallen ist.
Reformen und Evaluierung
Ein Bereich, in den demnächst Bewegung kommen könnte, ist der Sicherheitstopf: In ihm werden alle vom Senat 1 verhängten Geldstrafen gesammelt. 2023/24 standen immerhin 984.000 Euro zur Verfügung, die für präventive Fanprojekte, Schulungen von Sicherheitsdiensten, Workshops für Fanbeauftragte und Veränderungen im Stadion verwendet werden können. 21 Anträge im Ausmaß von 347.000 Euro wurden von den Vereinen gestellt - wer wie viel Geld für welche Projekte beantragt hat, darf die Liga nicht verraten. Im Rahmen einer insgesamt geänderten Förderstrategie wird derzeit darüber diskutiert, ob sich das in Zukunft ändern soll.
Schon 2023 wurden nach einem Evaluierungsprozess Änderungen umgesetzt: Unter Einbeziehung der Klubs wurden Änderungen am Verhaltenskodex und der Datenerhebung vorgenommen. Auch die Befangenheitsregeln wurden überarbeitet und detaillierter ausgearbeitet. Der Bundesliga geht es dabei darum, die Akzeptanz der Gremien und ihrer Beschlüsse zu verbessern.
Aussprache mit dem SK Rapid
Die Vizepräsidentin des SK Rapid, Edeltraud Hanappi-Egger, hat mit ihrer deutlichen Kritik eine Diskussion gestartet. Ob und was sich konkret am Status Quo ändern soll, liegt aber vor allem in den Händen des SK Rapid und der anderen Klubs.
Ein medial angekündigtes Treffen zwischen den grün-weißen Verantwortlichen und der Liga hat inzwischen stattgefunden. Vielleicht ist das ein erster Schritt, um weitere Verbesserungen einzuleiten.