Die Causa um den Vertrag von Hartberg-Verteidiger Paul Komposch erregte in den vergangenen beiden Wochen jede Menge Aufmerksamkeit.
Der Vertrag des 23-Jährigen enthält, soweit ist das ja auch unstrittig, eine Option auf Verlängerung bis Sommer 2026. In der Frage, wann und wie diese gezogen werden kann, gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen. Doch wie kam es dazu? Wer ist nun im Recht und wie geht es in der Sache weiter? 90minuten klärt die wichtigsten Fragen im "Fall Komposch".
Um sechs Tage zu früh
Am Samstag, dem 5. April, gab Hartberg-Trainer Manfred Schmid im Vorfeld des Auswärtsspiels bei der WSG Tirol, welches der TSV 3:1 gewann, im Interview bei "Sky" bekannt, dass der Klub die Option auf die Verlängerung des Vertrages von Paul Komposch um ein Jahr (bis Sommer 2026) gezogen habe.
Am Montag meldete sich die Spielervereinigung VdF zu Wort. Die Optionsziehung sei nicht rechtswirksam. Denn in Komposchs Vertrag ist festgehalten, dass der TSV mit Stichtag 5. April eine gültige Bundesligalizenz für die Saison 2025/26 besitzen muss.
Diesen Stichtag bestätigten sowohl der TSV, als auch die VdF gegenüber 90minuten.
Genau der und die Folgen daraus sind nun der strittige Punkt. Denn als Hartberg am 5. April verkündete, die Option gezogen zu haben, war die daran geknüpfte Bedingung nicht erfüllt. Die Lizenz wurde Hartberg erst am 11. April erteilt, also sechs Tage nach dem Stichtag.
Bundesliga-Regularien eindeutig
In Lizenzbestimmungen der Bundesliga für die Saison 2024/25 ist das auch so festgehalten: Laut diesen erfolgt die Entscheidung des Senat 5 über eine Erteilung der Lizenz zwischen 11.4. und 14.4. Die Zustellung der Beschlüsse erfolgt laut Lizenzbestimmungen am 14.4., geschah dann tatsächlich aber schon am 11.4.

Auch wenn der 14.4. nicht eingehalten wurde, muss aufgrund dessen für den TSV Hartberg klar gewesen sein, dass man am 5. April noch über keine gültige Bundesligalizenz und somit auch nicht über die Bedingung zur Ziehung der Option verfügen wird.
Im Gespräch mit 90minuten erklärt Hartberg-Obmann Erich Korherr, dass Komposch seinen aktuellen Vertrag bei seinem Wechsel im Sommer 2023 vom SK Sturm Graz mitsamt der Option unterschrieb.
Die Option war an die Lizenz geknüpft und es ist auch so, dass man eine Option sechs Wochen vor Vertragsablauf ziehen muss.
Damals habe man noch nicht wissen können, wann genau im Jahr 2025 die Lizenzen vergeben werden - denn das passiert zwar jedes Jahr zwischen Anfang und Mitte April, aber nicht immer zum exakt gleichen Zeitpunkt. Der Zeitpunkt der Beschluss-Verkündung durch den Senat 5 wird mit der Herausgabe der Lizenzbestimmungen für die kommende Saison im Dezember verkündet.
"Die Option war an die Lizenz geknüpft und es ist auch so, dass man eine Option sechs Wochen vor Vertragsablauf ziehen muss", erklärt Korherr.
90minuten hat mit Sportrechtsexperte Mag. Gunther Gram von der renommierten Kanzlei "Höhne, In der Maur & Partner" gesprochen. Laut ihm gebe es keinen Passus, der eine solche sechswöchige Frist beinhaltet.
Wenn der Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Lizenz-Entscheidung vom vereinbarten Stichtag abweicht, hätte sich Hartberg mit dem Spieler an einen Tisch setzen müssen, um diesen entsprechend anzupassen.
Vielmehr wäre es notwendig gewesen, dass der TSV Hartberg nach Bekanntwerden des Lizenzentscheidungs-Datums aktiv wird. "Wenn der Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Lizenz-Entscheidung vom vereinbarten Stichtag abweicht, hätte sich Hartberg mit dem Spieler an einen Tisch setzen müssen, um diesen entsprechend anzupassen", erklärt er. Auf diesen Standpunkt beruft sich nun auch die VdF.
In Hartberg dagegen vertritt man die Meinung, dass die Optionsziehung wirksam sei, wie Korherr und Präsidentin Annerl am Wochenende schilderten.
Komposch-Zwist? Für Hartberg "ist die Sache erledigt">>>
Wie 90minuten erfuhr, ist allerdings demnächst ein Zusammentreffen aller Beteiligten geplant, in dem an einer Lösung gearbeitet werden soll.
Kein Streit, keine Kratzer
Ein Rechtsstreit in der Causa ist nicht zu erwarten, denn aus einem solchem - und zumindest da sind sich alle einig - würde kaum einer ohne Kratzer hervorgehen, am allerwenigsten der TSV Hartberg.
Denn wie Gram betont, liegt das Versäumnis bei den Oststeirern und würde man den Rechtsweg beschreiten, hätte man kaum Chancen. "Wenn die Bedingung nicht zu dem Zeitpunkt eingetreten ist, den man sich ausgemacht hat, gibt es keine Erfolgsaussichten", stellt er klar.
Damit läuft voraussichtlich alles darauf hinaus, dass Komposch ab 1. Juli vertragslos ist und sich einen neuen Verein suchen kann, ohne dass Hartberg eine Ablöse winkt.