So reagiert Rapid auf das neue Hedl-Video [Exklusiv]
Nach dem Eklat infolge des Wiener Derbys wurde die Strafe des Torhüters reduziert, weil er in bisher veröffentlichten Videos nur am Rand zu sehen war. Eine weitere Aufnahme bringt dieses Argument ins Wanken, 90minuten.at hat den SK Rapid dazu befragt.
++ 90minuten.at exklusiv von Michael Fiala und Daniel Sauer++
Auch zwei Wochen nach dem 342. Wiener Derby kann der SK Rapid nicht endgültig zur normalen Tagesordnung übergehen. Weiterhin kursieren Videos von Feierlichkeiten nach dem Spiel, zuletzt wurde eines veröffentlicht, das mehrere Spieler im VIP-Bereich des Allianz-Stadions zeigt. Von ihnen zu hören ist ein weiteres Mal der Gesang "Favoriten ist der größte Huansbezirk" - dieser wurde vom Strafsenat der Bundesliga als "Verletzung des FairPlay-Gedankens" ausgelegt und sanktioniert.
Das neue Video wirft jetzt die Frage auf, ob ausgesprochene Strafen gegen die im VIP-Klub beteiligten Marco Grüll und Thorsten Schick neu bewertet werden müssen - für Diskussionen sorgt aber vor allem die Personalie Niklas Hedl. Rechtzeitig vor dem entscheidenden Bundesligaspiel gegen Austria Klagenfurt wurde seine Sperre von drei Spielen zur Gänze bedingt nachgesehen. Statt das Spiel zu verpassen, durfte der Torwart mit nach Kärnten. Begründet wurde die Entscheidung des von Rapid angerufenen Protestkomitees unter anderem mit dessen jungem Alter von fast 23 Jahren. Zudem wurde angemerkt: "Zusätzlich stand er eher am Rand und war von allen Spielern am wenigsten aktiv beteiligt". Mit Blick auf das Video, in dem ein homophober Sprechchor dokumentiert wurde, bleibt diese Beobachtung zwar richtig - Maximilian Hofmann ist auf diesem allerdings gar nicht zu sehen und wurde für den "Huansbezirk"-Gesang bei einer ähnlichen Beteiligung wie Hedl mit einer Strafe von drei Pflichtspielen, davon zwei bedingt, belegt. Auf dem neuen Video ist Hofmann nicht zu sehen, dadurch sollte sich auch für Senat 1 und Protestkomitee eine neue Wahrnehmung ergeben.
Wie reagiert Rapid?
Das "neue" Video ist auf diversen Plattformen vergangenen Freitag aufgetaucht. Auf Nachfrage von 90minuten.at äußerte sich der SK Rapid bereits am Samstag zu den aufgetauchten Aufnahmen: "Wir haben zu den Inhalten der diversen kursierenden Videos, die nach dem letzten Derby über viele Tage hinweg für negative Schlagzeilen sorgten, ausführlich und mehrfach Stellung genommen, darüber hinaus kommentieren wir das Thema vorerst auch nicht mehr, da es sich zudem bei der Causa um ein nach wie vor laufendes Verfahren handelt. Wir haben vom Protestkomitee, bei dessen Verhandlung niemand vom SK Rapid geladen war, die Kurzbeschlüsse zugestellt bekommen, aber noch keine finalen Ausfertigungen. Auch aus Respekt vor dem Protestkomitee wird es daher von unserer Seite keinen Kommentar geben".
Eine Stellungnahme von der Bundesliga gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
Die bisherigen Argumente
Tatsächlich legte Rapid bereits kurz nach den Vorfällen eine umfassende Aussendung vor. Auf Videos seien unangemessene und beleidigende Äußerungen zu sehen und hören, die "so nicht hätten fallen dürfen und für die der SK Rapid im Gesamten nur um Verzeihung bitten kann". Betont wurde, dass man sich zwar in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe, solche Aktionen aber trotzdem nicht vorkommen dürfen. Im Interview mit dem 'Standard' erklärte Rapid-Präsident Alexander Wrabetz: "Wenn man zehn Jahre daheim gegen die Austria nicht gewinnt, können Emotionen durchgehen. Aber es darf nicht in dieser Form vorkommen. Man hat viele Schmähungen erlitten, aber es entschuldigt das nicht". Auch gegenüber dem Stadtrivalen habe man Bedauern zum Ausdruck gebracht, die Spieler hätten sich zudem gegenüber dem Strafsenat glaubwürdig einsichtig gezeigt.
Dieser bestätigte in seinen Ausführungen zu den Urteilen: "Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind". Ob die Schwere des neu aufgetauchten Vergehens ausreicht, um weitere Sanktionen festzulegen, muss sich erst zeigen.