Sportvereine und die (Un-)Möglichkeit der Covid-19-Kurzarbeit
Vereine aus der österreichischen Fußballbundesliga haben bereits verkündet großteils auf die neu geregelte Kurzarbeit umzustellen.
+ + Ein Gastbeitrag von Sebastian Reifeltshammer in Kooperation mit Law Meets Sports + +
Ermöglicht durch die Zugehörigkeit des von der VdF – Vereinigung der Fußballer – mit den Sozialpartnern abgeschlossenen Kollektivvertrags. Einzigartig in der österreichischen Sportlandschaft und gerade jetzt in Zeiten der Krise ein enormer Vorteil für die betroffenen Sportler und Vereine.
Das Problem betrifft jedoch nicht nur den Profifußball. Was passiert mit sämtlichen – vom Kollektivvertrag nicht erfassten – anderen Sportarten? Was ist mit den Verbänden, die Trainer und administratives Personal seit mehr als einer Woche nach Hause schicken mussten? Ist Kurzarbeit auch für diese Verbände und Vereine möglich? Es kursieren zahlreiche unterschiedliche Informationen, wir wollen versuchen – soweit es in der derzeitgen Situation überhaupt möglich ist – etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Wann ist Corona-Kurzarbeit möglich?
Die vom Gesetzgeber vorgesehene Antragstellung sieht folgendermaßen aus:
1. Zunächst muss eine Einzelvereinbarung (in Betrieben ohne Betriebsrat) oder eine Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) geschlossen werden.
2. Die unterfertigte Vereinbarung wird per E-Mail an die Landesgeschäftsstelle des AMS übermittelt oder über eAMS hochgeladen.
3. Die Sozialpartner haben den Antrag binnen 48 Stunden zu unterschreiben. Im Anschluss erhält man die Rückmeldung durch das AMS (Genehmigung/Abweisung/Verbesserungsauftrag).
Corona-Kurzarbeit im Sport nun möglich?
Basierend auf diesen Voraussetzungen erscheint für sämtliche Vereine – mit Ausnahme der Fußball-Bundesliga – eine Antragstellung nicht möglich, bedarf es gemäß Pkt. 3 doch einer Sozialpartnervereinigung, die zwischen den jeweiligen Sozialpartnern (also in den meisten Fällen die Wirtschaftskammer, oder wie im Fußball der Fußball-Bundesliga) einerseits und der jeweiligen Gewerkschaft andererseits abgeschlossen wird. Sportverbände und -vereine gehören in der Regel aber keinem Sozialpartner an. Insofern gibt es auch keine Partner, die die Sozialpartnervereinbarung unterzeichnen könnten. Ein rein formales Problem? Sport Austria (BSO) hat jedenfalls am 20.03.2020 in einer Aussendung verkündet, dass Kurzarbeit auch in Sportvereinen möglich sei. Darauf habe sie sich mit den Sozialpartnern verständigt. Eine sehr positive Entwicklung, allerdings bleibt unklar, was dies nun genau bedeute.
Wer unterzeichnet die Sozialpartnervereinbarung? Die BSO, der WKO? Oder ist die Sozialpartnervereinbarung für Vereine gar nicht zu unterzeichnen? Dazu fehlen noch klare Informationen und Anweisungen bzw gesetzliche Regelungen. Ohne diese, besteht die Gefahr, dass einzelne Arbeitsmarktservicestellen, Anträge von Sportvereinen abweisen. Eine – im Sinne der Rechtssicherheit – noch nicht ganz zufriedenstellende Lösung der zahlreichen Sportverbände des Landes.
Aber angesichts der Ausnahmesituation, in der sich alle befinden, ist zu erwarten, dass es dazu in den nächsten Stunden oder Tagen wohl auch weitere Informationen geben wird. Eines ist aber klar: Das derzeitige Dilemma der Vereine und Verbände wird die Diskussionen um klarere gesetzliche Regelungen für den Sport – Stichwort: Berufssportgesetz – wiederbeleben.
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